Infos


  Hausbesuch

Mein Hausbesuch bei dir beginnt in der Schwangerschaft bis zum Abstillen des Babys. Im Zeitrahmen von 1 bis 1,5 Stunden betreue ich dich und dein Baby naturheilkundlich, sowie bei Bedarf schulmedizinisch. Die dafür benötigten Heilmittel habe ich immer für euch dabei.

Einsatzfahrzeug
  • Mein betriebseigenes Einsatzfahrzeug ausgestattet mit Blaulicht und Folgetonhorn ist nach Deinem Anruf , in der kürzest möglichen Zeit bei Dir.
  • Während der Geburt steht das Einsatzfahrzeug mit Fahrer, für alle Eventualitäten ständig bereit

 

 

Einsatzfahrzeug

  Pflegeurlaub

Bei Haus- oder ambulanter Geburt hat der Kindesvater Anspruch auf 1 Woche bezahlten Pflegeurlaub (Hausarzt).

 

Familienhelferin

Bei Haus- oder ambulanter Geburt kann die werdende Mutter sich am Gemeindeamt ihres Wohnortes eine Familienhelferin beantragen, die 1-2 Wochen nach der Geburt täglich kommt und den Haushalt versorgt.

  Die Krankenkassen bezahlen: (Auszug aus "Hebammen Informationsbroschüre 2008")

Bei vorzeitiger Entlassung: (Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 4. Tag nach der Geburt):

Bei Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt und Mehrlingsgeburt gilt eine Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 6. Tag nach der Geburt als vorzeitige Entlassung. In diesen Fällen bezahlen die Krankenkassen täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt.

Bei ambulanter Geburt: (Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb 24 Stunden nach der Geburt):

Bei Hausgeburt:

Ab dem 6. Tag nach der Geburt: (Bei vorzeitiger Entlassung,ambulanter Geburt und Hausgeburt):