| Hausbesuch |
Mein Hausbesuch bei dir beginnt in der Schwangerschaft bis zum Abstillen des Babys. Im Zeitrahmen von 1 bis 1,5 Stunden betreue ich dich und dein Baby naturheilkundlich, sowie bei Bedarf schulmedizinisch. Die dafür benötigten Heilmittel habe ich immer für euch dabei.
|
|
| Pflegeurlaub |
Bei Haus- oder ambulanter Geburt hat der Kindesvater Anspruch auf 1 Woche bezahlten Pflegeurlaub (Hausarzt).
|
Familienhelferin |
Bei Haus- oder ambulanter Geburt kann die werdende Mutter sich am Gemeindeamt ihres Wohnortes eine Familienhelferin beantragen, die 1-2 Wochen nach der Geburt täglich kommt und den Haushalt versorgt.
| Die Krankenkassen bezahlen: (Auszug aus "Hebammen Informationsbroschüre 2008") |
Bei vorzeitiger Entlassung: (Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 4. Tag nach der Geburt):
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt
- Wenn du vorzeitig das Krankenhaus verlässt kann ich die Hausbesuche direkt mit der Krankenkasse verrechnen
Bei Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt und Mehrlingsgeburt gilt eine Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 6. Tag nach der Geburt als vorzeitige Entlassung. In diesen Fällen bezahlen die Krankenkassen täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt.
Bei ambulanter Geburt: (Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb 24 Stunden nach der Geburt):
Bei Hausgeburt:
- Max 2 Hausbesuche während der Schwangerschaft
- Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
- Max 4 Hausbesuche bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche
- Max 3 weitere Hausbesuche in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche
- Betreuung während der Geburt zu Hause
- Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
Ab dem 6. Tag nach der Geburt: (Bei vorzeitiger Entlassung,ambulanter Geburt und Hausgeburt):
- Max 7 weitere Hausbesuche bzw. Besuche in der Hebammenordination vom 6. Tag nach der Geburt bis zur 8. Woche bei besonderen Problemen (z.b. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen....)